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Liebe Eltern unserer Grundschüler,

bevor am Montag, dem 14. Oktober 2024 die Herbstferien starten, möchte ich Ihnen noch einige Termine für das erste Halbjahr bekannt geben und Sie an einige Regeln erinnern, die an unserer Schule gelten.

  • Am Freitag, dem 04.10.2024, ist ein beweglicher Ferientag.
  • Am Freitag, dem 11.10.2024, ist der letzte Schultag vor den Herbstferien. Der Unterricht findet von der 2. bis zur 4. Stunde statt. Unterrichtsende ist also um 11.15 Uhr. In der 1., 5. und 6. Stunde ist eine Randstundenbetreuung möglich. Es findet keine Hausaufgabenbetreuung statt! Die angemeldeten Kinder im Modul l, Il und III werden wie gewohnt betreut.
  • Am Montag, dem 28.10.2024, beginnt der Unterricht wieder nach Stundenplan.
  • Vom 18.11. bis 29.11.2024 finden an unserer Schule die Elternsprechtage statt. Sie erhalten von der Lehrerin/dem Lehrer Ihres Kindes einen Anmeldebogen. Bitte schauen Sie bei den Elternsprechtagen nach den ausgehängten Fundsachen.
  • Am Freitag, dem 20.12.2024, ist der letzte Schultag vor den Weihnachtsferien.
  • Der letzte Ferientag ist Freitag, der 10.01.2025.
  • Am Freitag, dem 31.01.2025, endet das erste Schulhalbjahr mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse für die Klassen 3 und 4.
  • Am Montag, der 03.02.2025, ist ein beweglicher Ferientag.
  • Am Dienstag, dem 04.02.2025, startet das zweite Schulhalbjahr mit dem neuen Stundenplan.

Und nun zu einigen Regeln, die der Sicherheit Ihrer Kinder dienen und deshalb von allen beachtet werden sollen:

  1. Im Krankheitsfall melden Sie Ihr Kind bitte bis 7.30 Uhr im Sekretariat ab. Das Mittagessen, kann am Tag der Erkrankung bis 8.30 Uhr in der Schulkinderbetreuung abgemeldet werden. Sollte uns keine Abmeldung/Krankmeldung vorliegen, muss die Schule in Abwägung des Einzelfalls entscheiden, ob es zum Schutz des Kindes notwendig erscheint, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu informieren. Wenn Ihr Kind am Ende der Erkrankung wieder gesund in die Schule kommt, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit.
  2. Schicken Sie Ihr Kind erst kurz vor Unterrichtsbeginn zur Schule. Dies gilt insbesondere, wenn es zur zweiten Stunde Unterricht hat und nicht in der Betreuung angemeldet ist.
  3. Ist Ihr Kind zur 1. Randstunde (Beginn um 7.50 Uhr) angemeldet, muss es auch pünktlich zu Beginn da sein.
  4. Falls Ihr Kind nach dem Unterricht die Randstundenbetreuung, die Hausaufgabenbetreuung oder eine der Nachmittags-AGs nicht besuchen kann, dann rufen Sie bitte bis spätestens 13.00 Uhr an und melden Ihr Kind ab. Auch die Betreuungskräfte und die AG-Leiter müssen darüber informiert sein, dass ein angemeldetes Kind nicht da ist. Die Schulkinderbetreuung ist zu erreichen in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr und wieder ab 14.30 Uhr. Dazwischen ist der Anrufbeantworter geschaltet.
  5. Kinder, die nicht in der Randstundenbetreuung oder im Nachmittagsprogramm der Schule angemeldet sind, müssen nach dem Unterrichtsende den Schulhof verlassen, da sie dann nicht mehr der Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals unterliegen.
  6. Die Straße „Huhngraben” ist wegen des starken Schülerverkehrs zwischen 7.00 Uhr und 14.00 Uhr für den allgemeinen PKW-Verkehr gesperrt. Ich bitte Sie, dies zum Schutze Ihrer Kinder zu respektieren und die Parkplätze oberhalb des Huhngrabens zu nutzen, falls Sie Ihr Kind zur Schule bringen müssen. Wir weisen Sie zur Sicherheit ihrer Kinder darauf hin, dass ein Parkverbot von 5 Metern vor und nach dem Zebrastreifen besteht.
  7. Auf dem Schulweg unterliegen die Schülerinnen und Schüler laut der „VO Aufsicht” der Aufsicht der EItern, dazu gehört auch der Weg mit dem Bus. Auf dem Schulhof und im Schulgebäude der Aufsicht der Lehrer. Den Kindern ist das Verlassen des Schulgeländes in Pausen oder Zwischenstunden grundsätzlich nicht gestattet. Die Aufsichtspflicht der Lehrer erlischt, wenn sich ein Kind von der Klasse oder vom Schulgelände entfernt. Falls dies der Fall sein sollte, werden wir versuchen, Sie schnellstmöglich zu erreichen. Die Gesamtkonferenz der Grundschule Bad Sooden-Allendorf hat im Benehmen mit dem Schulelternbeirat beschlossen, dass die Kinder der Jahrgangsstufen 3 und 4 nach dem Sportunterricht den Weg von den Turnhallen zur Schule allein zurücklegen können.
  8. Laut einem Beschluss der Gesamtkonferenz, der ebenfalls vom Schulelternbeirat unterstützt wurde, herrscht an unserer Schule auf dem Schulhof und in den Klassen ein Handy- u. Smartwatch-Verbot. Falls Sie der Ansicht sind, Sie müssten Ihrem Kind ein solches Gerät mit auf den Weg geben, so hat es in der Schule ausgeschaltet im Ranzen zu liegen.
  9. Für Fahrräder, Roller etc. gibt es eine geringe Anzahl an Abstellmöglichkeiten vor den Betreuungsräumen. Weitere Abstellmöglichkeiten befinden sich vor der kleinen Sporthalle. Die Fahrräder, Roller etc. dürfen nicht mit ins Schulgebäude genommen werden oder außen am Schulgebäude befestigt werden.
  10. Beim Abholen warten Sie bitte außerhalb des Schulgeländes auf Ihre Kinder und betreten den Schulhof nur in Ausnahmefällen.

Sekretariat: 05652-2015
Schulkinderbetreuung: 05652-5875539

Ich danke für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!
Mit freundlichen Grüßen

Caroline Mühr
Schulleiterin