Skip to main content

In einem Brief an alle Eltern und Sorgeberechtigten in Hessen spricht der hessische Kultusminister Dr. Alexander Lorz von einer “erfreulichen Zäsur”. Die Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland sei nach Ansicht der Expert:innen so gering, “dass wir weitere pandemiebedingte Besonderheiten beenden und zur Normalität zurückkehren können.” Ab Ostersamstag, dem 8. April 2023, gilt daher:

  • Bisherige coronabezogene Leitfäden und Hygienepläne verlieren ihre Gültigkeit, ein neuer Rahmen-Hygieneplan wird gerade entwickelt.
  • Es entfällt die Möglichkeit für Eltern, ihr Kind von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreien zu lassen, wenn es selbst oder Angehörige seines Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären.
  • Der Testbestand konnte vor den Osterferien letztmalig über die Schule kostenfrei aufgefüllt werden.

Alle Einzelheiten entnehmen Sie bitte diesem Schreiben vom 29. März 2023:

Schreiben des hessischen Kultusministers vom 23. März 2023 ansehen oder herunterladen