Melden Sie Ihr Kind bitte möglichst frühzeitig, spätestens bis 7.40 Uhr im Sekretariat telefonisch ab. Sprechen Sie dazu ggf. auf unseren Anrufbeantworter, falls die Leitung durch ein hohes Anruferaufkommen belegt ist.
Liegt keine Abmeldung vor und können wir Sie nicht erreichen, müssen wir zur Sicherheit die Polizei über das Fehlen Ihres Kindes informieren.
Bei längeren Fehlzeiten bitten wir um eine schriftliche Abmeldung sowie ggf. die Vorlage eines ärztlichen Attests.
Bitte beachten Sie die Regelungen im Falle folgender besonderer Erkrankungen: