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Achtung, dieser Beitrag enthält möglicherweise veraltete Informationen. Bitte beachten Sie das letzte Update zur Aufhebung aller Corona-Maßnahmen durch das hessische Kultusministerium!

Mit Wirkung zum 1. März 2023 sind neue Regelungen in Kraft getreten, wie wir mit positiven Corona-Testergebnissen und Symptomen umgehen müssen. Zum Beispiel muss bei einer Corona-Infektion eine medizinische Maske getragen werden. Wir empfehlen natürlich wie bei anderen Erkrankungen auch, dass Ihr Kind zu Hause bleibt.

Die Regeln sind in folgendem Dokument aufgeführt, das Sie herunterladen können:

https://grundschule-bsa.de/wp-content/uploads/2023/03/Verordnung-zur-Aenderung-einer-Verordnung-der-Landesregierung-LV-CoBaSchuV-Stand-01.03.2023.pdf