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Aktuell sehen sich viele Familien steigenden Mieten, hohen Energiepreisen und generell höheren Lebenshaltungskosten gegenüber. Auch berufstätige Eltern, die ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten, geraten zunehmend an finanzielle Grenzen. Viele wissen jedoch nicht, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht, was auch den Zugang zu weiteren wichtigen Unterstützungsleistungen ermöglicht.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Eltern mit drei Kindern, einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von 6.500 € und einer Warmmiete von 1.200 € können Anspruch auf Kinderzuschlag haben.

„Der Kinderzuschlag kann helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken und den Alltag spürbar zu entlasten. Er beträgt bis zu 297 Euro pro Kind und Monat.“ Bereits ein geringer Anspruch auf den Kinderzuschlag – etwa nur 1 Euro – kann für Familien den Zugang zu zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten öffnen. Dies umfasst unter anderem:

  • Zuschüsse für Schulbedarf
  • Übernahme von Kosten für Klassenfahrten und Schulausflüge
  • Lernförderung und Nachhilfe
  • Zuschüsse zum Mittagessen in Schule oder Kita
  • Unterstützung für Vereins-, Sport- und Freizeitangebote

Zudem können Familien von der Befreiung von Kita-Gebühren profitieren.

Um Familien umfassend zu informieren, wird eine monatliche Online-Infostunde angeboten. In dieser wird der Kinderzuschlag detailliert erklärt, von den Voraussetzungen bis hin zur Antragstellung. Weitere Informationen sind auf der Website der Familienkasse zu finden.

Titelfoto: Alexa/Pixabay